Rechnung und Umlagen
Der Arbeitspreis gibt die Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas an. Er wird daher auch als Verbrauchspreis bezeichnet.
Der Grundpreis bezeichnet den festen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch monatlich anfällt.
Als Energieanbieter haben wir einen gesetzlich festgesetzten Zeitraum von bis zu 6 Wochen für die Erstellung der Rechnungen (§ 40 Abs. 4 EnWG).
Die Jahresrechnung wird nach 12 Monaten Belieferungszeit innerhalb von 6 Wochen erstellt. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, sollten Sie uns bis zum Ende des Belieferungsjahres Ihren Zählerstand mitteilen.
Die Schlussrechnung wird nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 6 Wochen erstellt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Endzählerstand gemeldet haben und der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerstand bestätigt sowie die Netznutzungsgebühren mit uns abgerechnet hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und danken Ihnen, dass Sie uns die benötigte Zeit geben, bevor Sie uns erneut kontaktieren.
Alle Informationen zu Ihrer Rechnung finden Sie hier.
Sie können eine Zwischenrechnung ganz bequem über das Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie hierfür den Zeitraum und die entsprechenden Zählerstände an.
Diese Zwischenrechnung stellt lediglich den in einem bestimmten Zeitraum erreichten Verbrauch und dessen Wert dar und dient ausschließlich zu Ihrer eigenen Information.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Zwischenrechnung mit erhöhtem Verwaltungsaufwand sowie Kosten verbunden ist, die wir Ihnen in Rechnung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Antrag über das Kontaktformular.
Sie finden Ihre Rechnungen in Ihrem persönlichen Kundenbereich meinEVD. Hierzu müssen Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernahmen und Passwort einloggen, die Sie zu Beginn in Ihrem Strom- oder Gasauftrag definiert haben. Sollten Sie dies nicht zur Hand haben, klicken Sie einfach hier.
Ihre Abschlagsrechnung wird für Sie jeden Monat in Ihrem meinEVD hinterlegt. Loggen Sie sich hierzu mit Ihren Online-Zugangsdaten ein. Klicken Sie auf die entsprechende Vertragsnummer und wählen Sie den Menüpunkt "Elektronische Rechnung" aus.
Unter einem Belieferungsjahr versteht man den Zeitraum der Belieferung. Dieser umfasst in der Regel 12 Monate und startet mit dem ersten Tag der Belieferung.
Ein Belieferungsjahr ist nicht mit einem Kalenderjahr (01.01.XXXX bis 31.12.XXXX) gleichzusetzen. Natürlich kann ein Belieferungsjahr am 01.01.XXXX beginnen. Eine nähere Erläuterung hierzu finden Sie in Ihren AGB.
Laut der gesetzlichen Anforderung müssen die gewünschten Informationen auf der Jahres- bzw. Schlussrechnung enthalten sein.
Zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten steht Ihnen unter folgendem Link ein Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung:
Hier können Sie sich ggf. vorab informieren.
Ihr Gasverbrauch wird auf Ihrer Gasuhr nicht in kWh sondern in Kubikmeter (m³) gemessen. Ihre Jahresrechnung weist jedoch Kilowattstunden (kWh) aus. Dies ist das marktübliche und von Verbänden empfohlene Verfahren.
Die Umrechnung von Kilowattstunde (kWh) in Kubikmeter (m³) lautet wie folgt:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert
Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird, variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m³. Der genaue Brennwert, wie auch die Kilowattstunden (kWh) stehen auf Ihrer Jahresrechnung.
Haben Sie nur die Kubikmeter (m³) zur Hand und ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erreichen.
Kilowattstunde = Kubikmeter x 10
Bitte beachten Sie, dass uns Ihr Verteilnetzbetreiber ebenfalls Daten zu Ihrem Jahresverbrauch übermittelt, die wir zu Ihrer Sicherheit dann mit Ihren Angaben abgleichen.
Durchschnittliche Temperaturen wie auch die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Die Zustandszahl berücksichtigt den Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen und wird als Faktor dargestellt, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.
Erneuerbare Energien sind Energieträger, die unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich ständig erneuern bzw. schnell nachwachsen. Hierzu zählen u.a. Sonnenenergie, Wasserkraft, Windenergie. Aus dieser gewonnenen Energie wird z. B. Ökostrom produziert, wodurch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und zu einer sauberen Zukunft geleistet wird.
Erdgas ist der umweltschonendste aller fossilen Energieträger. Klimaneutral bedeutet dabei, dass der Ausstoß an CO2, der bei der Verbrennung von fossilem Erdgas in Heizungsanlagen entsteht, an anderer Stelle in gleichem Maße wieder ausgeglichen wird. Dies erfolgt über das Fördern von Klimaschutzprojekten weltweit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Ja! Der Gesamtpreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis bzw. einem Paket- und Mehrverbrauchspreis zusammen. Im Strom bzw. Gaspreis sind alle Kosten bis auf zusätzlich anfallende Kosten (bei Stromtarifen die Aufschläge nach dem KWK-Gesetz, die KWK-Umlage, die Konzessionsabgabe, die StromNEV-Umlage, die sogenannte Offshore-Umlage, die sogenannte Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer und bei Gastarifen die Konzessionsabgabe und die Energiesteuer) enthalten. Diese Kosten kompensieren wir dauerhaft für Sie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Der Preis, der Ihnen bei Vertragsabschluss angezeigt wird, ist demzufolge der für Sie relevante Preis.
Je nach Netzbetreiber differieren die Kosten für die Stromdurchleitung (Netznutzung), Zähler, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe. Um den Kunden den bestmöglichen Tarif anzubieten berechnen wir daher unsere Tarife Postleitzahlen-genau. Dadurch sind wir in der Lage, jedem Kunden ein individuelles attraktives Angebot zu unterbreiten.
Der Neukundenbonus wird gem. unserer AGB nach dem ersten Belieferungsjahr in der ersten Jahresrechnung verrechnet und prozentual zu dem Gesamtpreis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, höchstens jedoch auf Grundlage des bei Vertragsschluss vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs und dem vereinbarten Gesamtpreis. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Arbeitspreis und Grundpreis für den von Ihnen zu diesem Zeitpunkt angegebenen Jahresverbrauch zusammen.
Für Pakettarife gilt zusätzlich, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt. Einzelheiten zu einem eventuellen Bonus finden Sie in Ihren AGB.